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Die Geschichte der Sozialpolitik ist überwiegend in einem nationalstaatlichen Rahmen geschrieben worden. Gerade die Jahrzehnte um 1900, die als ‚Keimphase‘ der heutigen europäischen Wohlfahrtsstaaten gelten, waren jedoch eine Zeit massiver Migrationsbewegungen. Dies warf unweigerlich die Frage auf: wer sollte von den expandierenden sozialen Sicherungssystemen profitieren, wer sollte ausgeschlossen bleiben? Oft hat die Forschung vermutet, dass der Aufstieg nationaler Wohlfahrtsstaaten den Ausschluss transnationaler Migrantinnen und Migranten von sozialen Rechten angetrieben, die Differenz Inländer/Ausländer also verschärft habe. Basierend auf Ergebnissen des DFG-Projekts „The Borders of the Welfare State: Migration, Social Rights and Expulsion (1850–1933)”, argumentiert dieser Vortrag, dass es so einfach nicht war. Mit Fokus auf das Deutsche Reich wird gezeigt, dass das moderne Versicherungsprinzip insbesondere auch Nicht-Staatsangehörige weit günstiger stellte als die traditionelle Armenfürsorge – allerdings zugleich neue Abgrenzungsprobleme hervorbrachte. Gestützt auf einen breiten Quellenfundus, diskutiert der Vortrag die ambivalenten Interdependenzen von Sozial- und Migrationspolitik an der Schwelle zum 20. Jahrhundert.
Beate Althammer leitete das DFG-Projekt „Die Grenzen des Wohlfahrtsstaats: Migration, soziale Rechte und Ausweisung (1850–1933)“ am Institut für Asien- und Afrikawissenschaften, HU Berlin. Ihre Schwerpunkte sind Geschichte Europas im 19./20. Jahrhundert, Geschichte der Armut, der Arbeit und der Sozialpolitik, Geschichte der Migration sowie Kriminalitäts- und Strafrechtsgeschichte.
WISO Abendkolloquium: Beate Althammer (Humboldt-Universität zu Berlin): "Grenzen des Wohlfahrtsstaats: Migration, Armenfürsorge und das Design der ersten Sozialversicherungen (1870–1914)"
16.04.2026
