Das Gremium hat nach 18 Monaten Beratungen ein 24-seitiges Dokument mit insgesamt 20 Empfehlungen vorgelegt. Zentral ist die Empfehlung, Objekte auf einer State-to-state-Basis zurückzugeben, wenn der Unrechtskontext erwiesen werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch eine Stärkung der Provenienzforschung in den Bundesmuseen in diesem Kontext empfohlen. Für Fälle, in denen eine dauerhafte Rückgabe nicht möglich ist, empfiehlt das Gremium, Möglichkeiten für die Bundesmuseen zu schaffen, damit diese andere Maßnahmen wie etwa Dauerleihgaben oder gemeinsame Forschungsprojekte umsetzen können. In den kommenden Monaten soll ein entsprechender Gesetzesentwurf erarbeiten werden, auf dessen Basis Rückgaben von Objekten aus Bundeseigentum bei Vorliegen eines kolonialen Unrechtskontextes ermöglicht werden.
Staatssekretärin Andrea Mayer: „Herrscher europäischer Länder haben weite Teile der Welt lange Zeit als Selbstbedienungsgeschäft betrachtet, haben Kunstgegenstände einfach an sich genommen und dies als ihr naturgegebenes Recht betrachtet. Das als Unrecht zu bezeichnen und konkrete Taten der ernsthaften Auseinandersetzung folgen zu lassen, ist auch Österreichs Verantwortung.“
„Wir empfehlen der Republik auch, einen verstärkten kulturellen und wissenschaftlichen Austausch mit den angesprochenen Ländern zu pflegen und zivilgesellschaftliche Initiativen zu unterstützen, die sich für die Aufarbeitung des Kolonialismus einsetzten“, so Jonathan Fine, Direktor des Wiener Weltmuseums und Vorsitzender des Fachgremiums.
„Empfehlungen des Beratungsgremiums für einen Handlungsrahmen zu Beständen österreichischer Bundesmuseen aus kolonialen Kontexten“: https://www.bmkoes.gv.at/handlungsempfehlungen.html
Siehe auch: Der Standard, 21.6.2023: "Empfehlungen für Gesetz zu Rückgaben kolonialen Kulturguts vorgestellt"