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Die Bürokratie der Zugehörigkeit
mit: Sigrid Wadauer, Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien
Der Begriff Heimat ist heute (wieder) ein politische aufgeladener und umstrittener Begriff, der auf ein emotionales Verhältnis und eine Bindung zu einem Land und seinen Werten verweist. Im österreichischen Teil der Habsburgermonarchie und bis die Zwischenkriegszeit bedeutete Heimat aber auch ein rechtliches Verhältnis. Das "Heimatrecht" garantierte Staatsbürger:innen das Recht auf Aufenthalt in einer Gemeinde des Landes und den Anspruch auf Versorgung im Fall von Verarmung.
Allerdings drohte den Menschen bei Verarmung oder Straffälligkeit auch eine Abschiebung in ihren Heimatort, der häufig nicht ihr Wohnort war. Das Heimatrecht resultierte nicht unbedingt aus Ansässigkeit oder individueller Herkunft, es wurde in den meisten Fällen vom Vater geerbt oder durch Heirat erworben. Erst ab 1901 konnte ein Anspruch darauf - nach einem 10-jährigen Aufenthalt - wieder geltend gemacht werden. Die Bestimmungen boten jedoch Interpretationsspielraum und rechtliche Schlupflöcher. Die oft langwierigen und aufwändigen Verfahren illustrieren die Verschiedenheit und Ungleichheit der Bürger:innen in ihrem Verhältnis zu den Behörden.
Gestaltung: Isabelle Engels