Stellungnahme zu§109, 1 und 2 der geplanten Novellierung des UG 2002

14.01.2021

Das grundsätzliche Ziel, eine Veränderung der Beschäftigungsstrukturan den Universitäten in Richtung von mehr entfristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu erwirken, ist durchaus zu begrüßen. Ohne ein zuvor ausverhandeltes Umsetzungs-und Finanzierungskonzept die Stellschrauben bei jenen anzusetzen, die in befristeten Arbeitsverhältnissen wissenschaftlich tätig sind, ist jedoch höchst zynisch.

Indem die Limitierung auf acht Jahre für die gesamte Lebenszeit gilt und Arbeitsverhältnisse an allen Universitäten des Landes einschließt, ist die geplante Neuregelung im Grunde gleichbedeutend mit einem Berufsverbot in Österreich, das nach acht Jahren in Kraft tritt.

Die Limitierung von Postdoc-Arbeitsverhältnissen auf acht Jahre schadet Österreich als Wissenschaftsstandort massiv in Hinblick auf die internationale Konkurrenzfähigkeit bei der Rekrutierung von hoch qualifiziertem wissenschaftlichem Nachwuchs – sei es als Postdoc-Mitarbeiter*innen an Instituten oder in Forschungsprojekten, sei es als Projektleiter*innen, die eine eigene Stelle einwerben. Unter den gegebenen Verhältnissen reduziert die geplante Limitierung von befristeten Arbeitsverhältnissen auf acht Jahre die Karriere-und Existenzperspektiven von Postdoc-Mitarbeiter*innen in allen befristeten wissenschaftlichen Arbeitsverhältnissen.
Unter anderem verunmöglicht die acht-Jahre-Regelung den Antritt einer Tenure-Track-Stelle für all jene, die bei der Ausschreibung bereits mehr als drei Anstellungsjahre als Postdocs haben. Tenure-Track-Stellen sind in der Regel auf fünf Jahre befristet und werden am Ende – bei Erreichen der Qualifizierungsvereinbarungen – entfristet. Darauf bewerben können sich Postdocs üblicherweise zwei Jahre nach Abschluss des Doktorats. 

Stellungnahme