Im Dezember 2017 hat der Verfassungsgerichtshof bekanntgegeben, dass die Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft das Diskiminierungsverbot verletzt, und hebt damit die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und geschlechtsgleiche Paare mit Ablauf des 31. Dezembers 2018 auf. Gilt die Ehe für alle jetzt für tatsächlich alle, die in einer stabilen Beziehung sind und rechtliche Absicherung suchen? Nein, polyamorösen Personen, also Menschen in emotionalen und sexuellen Mehrfachbeziehungen unter dem Wissen aller Beteiligten, bleibt dieser Schritt auf der Basis des §192 (Mehrfachehe) verwehrt. Zurecht?
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