Das "Gesetz vom 16. Dezember 1906 betreffend die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellter" stellt einen der großen Marksteine in der Geschichte der österreichischen Sozialpolitik dar. Eine staatliche Arbeiterrentenversicherung war in der Habsburgermonarchie - im Unterschied zum Deutschen Reich - noch nicht geschaffen worden.
Die Auswirkungen der Angestellten-Pensionsversicherung auf die Sozialpolitik des 20. Jh. können gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
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